Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Fassung 01.03.2024


I. Allgemein
Geltungsbereich
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen basieren auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen ohne nochmaligen ausdrücklichen Hinweis.
Geschäftsbedingungen unseres Auftragnehmers/Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Ihnen widersprechen wir.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche Abreden zum Vertrag sind nicht getroffen. Es gilt Schriftform, auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


II. Montagesystem und Verkabelung
Montagesystem für Schräg- und Flachdächer:
Geeignet für alle Ziegel- und Blechdächer – Geprüfte Qualität und sichere Verbindung. Alle Systemteile werden nach ISO-Normen aus Aluminium und Edelstahl gefertigt – keine Belastung der Dachhaut.


Solarkabel:
mit geeignetem Querschnitt – zur Verdrahtung von PV-Anlagen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden; Stecker passend für Solarleitung.


III. Projektierung
Die Planung (Dimensionierung und Optimierung) der PV-Anlage erfolgt anhand einer Projektierung durch unsere Planungsabteilung anhand von Kunden zur Verfügung gestellter Fotos oder durch Aufnahmen eines Clean-Energy-24 Mitarbeiters sowie Satellitenbilder. Unter Umständen kann die dabei ergebene Modulleistung der PV-Anlage variieren und höher oder auch niedriger ausfallen als im Auftrag angegeben. Sollte es bei der Montage zu Abweichungsmaßnahmen kommen, beispielweise durch Ergänzung von Leistungsoptimierern, informiert Sie die Clean-Energy-24 GmbH rechtzeitig über die nötige Anpassung und den damit verbundenen Mehr- oder Minderkosten.


IV. Ablaufplan des Projektes

  • vorab Besichtigung der Baustelle;
  • Projektierung und elektrische Auslegung der Komplettanlage;
  • Beantragung der Einspeisezusage des Energieversorgers;
  • Eintragung in das Marktstammdatenregister;
  • Lieferung und Montage der kompletten PV-Anlage;
  • Komplette Elektroinstallation der PV-Anlage und des Speichersystems;
  • Fertigstellung und Zählerbeantragung beim Energieversorger;
  • Absturzsicherungen;
  • Einrichtung der Software.

Sobald alle benötigten Förderungszusagen vorliegen wird die Montage vor Ort vorgenommen. Mit Vorliegen der Genehmigung des Energieversorgers darf die Anlage offiziell betrieben werden. Zuvor wird die Anlage zeitweise für eine Funktionsprüfung in Betrieb genommen. Bis zur Vorlage der Genehmigung wird die Anlage dann wieder aus geschaltet. Ein Anspruch auf eine nach Vertragsabschluss sofortige Durchführung des Auftrages sowie einen Anspruch auf einen bestimmten Durchführungstermin liegt nicht vor.


V. Montagevoraussetzungen
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hauselektronik am Tage der Montage der PV-Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Diesen Umstand klären wir im Zweifel bei der Objektbesichtigung mit unseren Elektrikern vor Ort ab. Zur Funktionsüberprüfung und Einrichtung der Software ist ein Netzwerk-Zugang vom Kunden zwingend zur Verfügung zu stellen, da die Komponenten per Netzwerk miteinander korrespondieren. Sollte dieser nicht vorliegen, ist eine nachträgliche Einrichtung per WLAN oder LAN mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 250,-€ verbunden.


VI. Zahlungsmodalitäten
Für die Zahlung des Kaufpreises sind folgende Modalitäten vereinbart:


50% Teilzahlung bei Lieferung des Materials per Überweisung.
50% Schlussrechnung nach erfolgter Installation per Überweisung.


Sollten die Komponenten der Anlage aufgrund von längeren Lieferfristen nicht zum geplanten Montagetermin zur Verfügung stehen, ist der verbauende Solarteur zu Teillieferungen und teilweiser Montage von Komponenten der PV-Anlage und des Speichersystems berechtigt. Abschlags-, Voraus- und Schlusszahlungen sind sofort nach Rechnungseingang zu erbringen.


VII. Gewährleistung / Garantien
Der verbauende Solarteur übernimmt Gewährleistung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich und unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen unsererseits gewähren die Hersteller weitere Garantien gemäß den jeweiligen Herstellerangaben.


VIII. Komplettangebot ohne Zusatzkosten
Clean Energy 24 GmbH verpflichtet sich, die Photovoltaik-Anlage zum angebotenen Preis aus der unterschriebenen Auftragsbestätigung zu verbauen. Sollte bei der Montage der jeweiligen Komponenten festgestellt werden, dass man mehr oder weniger Komponenten verbauen kann, so wird kurzfristig beim Kunden vor Ort Absprache gehalten, ob eine solche Abänderung vom Kunden gewünscht wird. Hier wird dann analog zum Angebot der Preis abgeändert.


IX. Sonstige Vereinbarung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung den Dachzustand und die Statik prüfen zu lassen. Er sichert zu, dass keine konstruktiven Einwände gegen die Montage der geplanten Photovoltaik- Anlage bestehen. Für die Tragfähigkeit des Daches übernimmt der Solarteur keine Haftung. Sollte der Auftraggeber eine Überprüfung der Dachstatik in Auftrag geben, so hat er diese vor Montage dem Solarteur zur Verfügung zu stellen. Eine Überprüfung durch die Clean Energy 24 GmbH auf Kundenwunsch ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 500,-€ möglich.
Annahme, Abladen und Kontrolle der kompletten Anlage, sowie die vorschriftsmäßige Lagerung und die, vor dem unbefugten Zugriff Dritter, geschützte Verwahrung obliegt als Pflicht dem Auftraggeber. Mit Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt er dies. Sollte eine baurechtliche Genehmigung für diese Anlage notwendig sein, z.B. bei Aufständerung, muss der Auftraggeber auf seine Kosten diese veranlassen. Der Solarteur geht im Auftragsfall davon aus, dass dem Auftraggeber eine entsprechende baurechtliche Genehmigung vorliegt. Die notwendige Abstimmung mit dem Energieversorger wird vom Solarteur durchgeführt. Etwaige Kosten der Energieversorger (Arbeiten und Material), Durchbrüche, verschließen der Durchbrüche, Verputzen, Erdarbeiten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


X. Weitere Gewährleistungen und Garantien:
Clean Energy 24 verweist auf die gesonderten Garantiebestimmungen der Hersteller der PV-Anlage, Wechselrichter sowie des Zubehörs. Sie können hieraus Ansprüche lediglich gegenüber dem Hersteller geltend machen. Wir haften nicht für Ansprüche, wenn Hersteller oder Lieferant nicht mehr belangbar sind. Beschaffenheit- und Haltbarkeitsgarantien des Herstellers verpflichten nicht Clean Energy 24. Bei den angenommenen Energieerträgen handelt es sich um Erfahrungswerte, eine Haftung und Garantie für die Stromerzeugung durch die PV-Anlage im Hinblick auf eine bestimmte Menge und eine bestimmte Dauer wird nicht übernommen. Insoweit sind auch Schadensersatzansprüche durch den Auftragnehmer an Clean Energy 24 ausgeschlossen.


XI. Haftung:
Clean Energy 24 liefert die entsprechend bestellten und zur Montage benötigten Materialien aus. Nach Auslieferung wird ein Auslieferungsprotokoll erstellt. Die Lagerung der Materialien bis zur vollständig abgeschlossenen Montage und Installation obliegt dem Kunden. Clean Energy 24 übernimmt keine Haftung für die Lagerung. Der Kunde ist zur sicheren und diebstahlhemmenden Lagerung verpflichtet.
Der Kunde ermächtigt die Clean Energy 24 GmbH, Anträge im Namen des Kunden, beispielsweise beim Netzbetrieber, einzureichen.


Lieferkondition: frei Haus


Mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde den verbindlichen Arbeitsauftrag und bindet sich an diesen.


UPDATES
Updates sowie weitere Einrichtungen nach Inbetriebnahme der Anlage sind selbstständig durch den Kunden durchzuführen oder können gegen zusätzliche Kosten durch die Clean Energy 24 GmbH vorgenommen werden. Im Rahmen von Service- und Wartungspaketen sind diese inklusive.